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   BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73   

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BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73 (https://dejure.org/1974,1983)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1974 - 4 AZR 273/73 (https://dejure.org/1974,1983)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1974 - 4 AZR 273/73 (https://dejure.org/1974,1983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung - Lohncharakter - Gratifikation - Gratifikationsähnliche Sonderleistung - Nettolohnvereinbarung durch Tarifvertrag - Gleichbehandlungsgrundsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1974, 1436
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71

    Betriebliche Übung - Normative Wirkung - Einzelarbeitsverhältnis - Auslegung

    Auszug aus BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
    Bei der Beurteilung des rechtlichen Charakters der in § 2 Abs. 1 des Lohnabkommens (LTV) normierten, als "einmalige Zuwendung" bezeichneten Leistung des Arbeitgebers ist davon auszugehen, daß unter einer "Zuwendung" weder nach all gemeinem Sprachgebrauch noch im Sinne einer juristischen Terminologie eine Leistung mit bestimmter, ein für allemal fest stehender rechtlicher Qualifikation zu verstehen ist (vgl. Ur teil des Senats AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Daher kann auch von einer entsprechenden "betrieblichen Übung" nicht die Rede sein, die ohnehin für sich allein, ihren Bestand unterstellt keinen entsprechenden Rechtsanspruch erzeugen würde (vgl. Urteil des Senats AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73

    Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum

    Auszug aus BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
    Wenn nämlich, wogegen rechtliche Bedenken nicht bestehen, im Wege einzelvertraglicher Regelung Nettolöhne vereinbart werden können (vgl. BAG 22, 398 /"4oo 7 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn, auch AP Nr. Io zu § 38 EStG und Urteil 3 AZR 183/73 vom 18. Januar 1974-, demnächst AP Nr. 19 zu § 67o BGB; Schaub, Handbuch des Arbeitsrechts, S. 249), dann kann das grundsätzlich wirksam auch durch entsprechende Tarifnormen geschehen (§ 1 Abs. 1 TVG), wie auch die neuere Tarifpraxis be stätigt.
  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
    Auch eine derartige pauschale Regelung kann nämlich unbedenklich sowohl einzelvertraglich als auch durch Tarifvertrag wirksam getroffen werden (vgl. Urteil des Senats vom 28.November 1973 - 4 AZR 74-/73 demnächst AP Nr. 2 zu § 19 MTB II, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69

    Zahlung eines bestimmten Nettolohnes - Höhe der Abzüge - Persönliche Verhältnisse

    Auszug aus BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
    Wenn nämlich, wogegen rechtliche Bedenken nicht bestehen, im Wege einzelvertraglicher Regelung Nettolöhne vereinbart werden können (vgl. BAG 22, 398 /"4oo 7 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn, auch AP Nr. Io zu § 38 EStG und Urteil 3 AZR 183/73 vom 18. Januar 1974-, demnächst AP Nr. 19 zu § 67o BGB; Schaub, Handbuch des Arbeitsrechts, S. 249), dann kann das grundsätzlich wirksam auch durch entsprechende Tarifnormen geschehen (§ 1 Abs. 1 TVG), wie auch die neuere Tarifpraxis be stätigt.
  • BAG, 13.12.1972 - 4 AZR 147/72

    Deutsche Bundespost - Interne Verwaltungsanweisungen - Gewährung von

    Auszug aus BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
    Eine rechts erhebliche Verletzung dieses Grundsatzes kommt nämlich immer nur dann in Betracht, wenn vom Arbeitgeber gleichlie gende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen unterschiedlich behandelt worden sind, also eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG im Anschluß an BAG 3» 31 ff. / 3 5 7 = AP Nr. Io zu Art. 3 GG und BAG 12, 294 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch AP Nr. 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie Nr. 6 zu § 3 TO.A und 4, 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .
  • BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht - Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
    Eine rechts erhebliche Verletzung dieses Grundsatzes kommt nämlich immer nur dann in Betracht, wenn vom Arbeitgeber gleichlie gende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen unterschiedlich behandelt worden sind, also eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG im Anschluß an BAG 3» 31 ff. / 3 5 7 = AP Nr. Io zu Art. 3 GG und BAG 12, 294 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch AP Nr. 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie Nr. 6 zu § 3 TO.A und 4, 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .
  • BAG, 01.11.1956 - 2 AZR 194/54

    Arbeitsentgelt: Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
    Stellt aber die "einmalige Zuwendung" einen pauschal erhöhten Tariflohn dar, so konnte die Beklagte, wie auch der Kläger für diesen Rail selbst zugibt, den übertariflichen Lohn des Klägers insoweit kürzen, als durch die Tariflohnerhöhung der bisherige Gesamtlohn des Klägers nicht er reicht wurde (vgl. BAG 3, 132 /~133 7 = AP Hr. 5"zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 15, 'llo /~114 ff. 7 = AP Hr. 7 zu § A TVG Übertariflicher Lohn und Lohnerhöhung, auch AP Hr. 8, 9 zu § A TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung), worauf auch das Landesarbeitsgericht mit Recht hinweist.
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Dem Lohncharakter dieser Pauschalbeträge steht nicht entgegen, daß sämtliche Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Lohngruppe eine Zahlung in gleicher Höhe (110,-- DM monatlich) erhalten sollten (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Diese Grundsätze gelten ins besondere auch bei der Entlohnung (vgl. BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Aus diesem Grunde gibt der Senat insoweit seine bisherige gegenteilige Rechtsprechung (BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) auf.

  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auch der Erste und Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gehen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entlohnung aus (BAG 13, 103 ff. = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat freilich in dem bereits erwähnten Urteil AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie (am Ende der Gründe) eine Differenzierung zwischen ausgeschiedenen und im Betrieb verbliebenen Arbeitnehmern gelten lassen; das Urteil betrifft jedoch einen anderen Sachverhalt.

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht freilich, daß dieser Rechtsgrundsatz systematisch dem Recht des Einzelarbeitsvertrages zugehört (vgl. Urteil des Senats vom 3» April 197A - 4 AZR 27373 / demnächst 7 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie im Anschluß an BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie BAG AP Nr. 34 und 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Dennoch stellt das Landesarbeitsgericht aber im Sinne der danach zutreffenden Differenzierung sachlich richtig darauf ab, daß eine Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes nur dann in Betracht kommt, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das genannte Ur teil des Senats vom 3 April 1974 - 4 AZR 273/73 - im Anschluß an BAG 23, lol /~1o8J = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG: BAG 3, 31 /~35 7 = AP Nr. Io zu Art. 3 GG und BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 34, 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie AP Nr. 6 zu § 3 TOA und Nr. 4 und 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 33/80
    Dem Lohncharakter dieser Pauschalbeträge steht nicht entgegen, daß sämtliche Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Lohngruppe eine Zahlung in gleicher Höhe (110,-- DM monatlich) erhalten sollten (vgl. BAG Urteil vom 3. April ±974 - 4 AZR 273/73 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metall, industrie).

    Das gilt auch, wenn man das Verhalten des Arbeitgebers objektiviert nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auslegt (vgl. hierzu Biomeyer, Anm. AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Denn es entspricht nicht der Übiichkeit im Arbeitsleben, daß der Arbeitgeber über tarifliche Lohnbestandteile grundsätzlich zusätzlich zum jeweiligen Tariflohn und ohne Rücksicht auf dessen Höhe zahlt (BAG Urteil vom 3. April 1974 - 4 AZR 273/73 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 892/79
    Dem Lohncharakter dieser Pauschalbeträge steht nicht entgegen, daß sämtliche Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Lohngruppe eine Zahlung in gleicher Höhe (110,-- DM monatlich) erhalten sollten (vgl. BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Bei einer rückwirkenden Lohnerhöhung hat der erkennende Senat den Ausschluß der ausgeschiedenen Arbeitnehmer für gerechtfertigt gehalten, weil die verbleibenden Arbeitnehmer ihrem Betriebe im Gegensatz zu den ausgeschiedenen weiterhin mit ihrer Arbeitskraft zur Verfügung stehen, während das bei den ausgeschiedenen Arbeitnehmern nicht der Fall sei (BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie mit zust. Anm. Biomeyer).

    Aus diesem Grunde gibt der Senat insoweit seine bisherige gegenteilige Rechtsprechung (BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) auf.

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78

    Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Aus der jahrelangen Zahlung kann mangels Vorliegens darauf hindeutender Umstände daher weder ein diesbezüglicher Verpflichtungswille der Beklagten noch eine entsprechende betriebliche Übung abgeleitet werden (BAG AP Nrn. 9 und 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Die Zahlung erfolgte jeweils als Gesamtbetrag und nicht aufgeschlüsselt in Tariflohn und übertarifliche Zulage (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 406/07

    Freie Mitarbeiterin - Bruttoentgelt - Umsatzsteuer

    Tariflich können allerdings auch Nettovergütungen vereinbart werden (BAG 3. April 1974 - 4 AZR 273/73 - AP TVG § 1 Tarifverträge Metallindustrie Nr. 2 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 1).
  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 661/00

    Zulässigkeit der Verrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

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  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 874/00
    So haben die Tarifvertragsparteien die Einmalzahlung im Gehaltstarifvertrag geregelt, der ausschließlich dazu bestimmt war, in Umsetzung der Abreden zum "Einkommen" im Textil-Bekleidungs-Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung 1999 und zu den "Entgelten" in der Gesamtvereinbarung vom 26.05.1999 Neuregelungen zu den Tarifgehältern zu treffen (vgl. BAG, Urt. v. 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, Bl. 2; BAG, Urt. v. 03.04.1974 - 4 AZR 273/73 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metall, Bl. 2).

    Denn die Tarifvertragsparteien können im Rahmen der ihnen grundgesetzlich verbürgten Tarifautonomie derartige pauschale Bestimmungen, wodurch die unteren Gehaltsgruppen begünstigt werden, zulässigerweise treffen ((BAG, Urt. v. 03.04.1974 - 4 AZR 273/73 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metall, Bl. 2 R; Urt. v. 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, Bl. 2 f.).

  • BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77

    Bundesarbeitsgericht - Auslegungsregel - Übertarifliche Lohnzulagen -

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auslegungsregel entwickelt, daß mangels entgegenstehender vertraglicher Abreden ein übertariflicher Lohn insoweit gekürzt werden kann, als durch eine Tariflohnerhöhung der bisherige Gesamtlohn nicht erreicht wird; das ist nur dann anders, wenn dem Arbeitnehmer der übertarifliche Lohnbestandteil als relativ "selbständiger" Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung [Bl. I E ] ; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie [Bl. 3 mit weiteren Nachweisen]).
  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 16 Sa 490/00

    Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen; Rückwirkende

  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 156/77

    Lohnsteuer - Pauschallohnsteuerverfahren - Pauschalbesteuerung des Tariflohnes -

  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 Sa 1421/95

    Arbeitsentgelt: rückwirkende pauschale Tariflohnerhöhung - Verrechnung mit einer

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